Messungen im Bereich Immissionsschutz
Zum Schutz von Menschen, die sich im Umgebungsbereich von Hochfrequenz- oder Niederfrequenzanlagen aufhalten, dürfen festgelegte Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke nicht überschritten werden.
Für Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen, signifikanter Leistung ist deshalb eine Immissionsschutzmessung verpflichtend und auch Teil der Fürsorgepflicht z.B. im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie bietet auf objektiver Basis die Grundlage für eine Umgebungs- und Risikoanalyse in Wohn- und Industrieumgebungen sowie in Krankenhäusern. TÜV NORD CERT bietet diese Messungen vor Ort – in Gebäuden ebenso wie im Freien – und erstellt die entsprechenden Gutachten auf Basis dieser Daten.
Verlässliche Messdaten zu vorgeschriebenen Grenzwerten
Grundlage der Messungen, bei denen wir auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und die umfangreiche, moderne Ausrüstung unseres akkreditierten EMV-Labors zurückgreifen können, sind folgende Vorschriften:
- 26. Bundes-Immissionsschutzgesetz-Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B11
- E DIN VDE 0848-3-1: Sicherheit in elektrischen, magnetischn und elektromagetischen Feldern
- DIN EN 62233: Verfahren zur Messung de elektromagnetischen Felder von Haushaltsgeräten und ähnlichen Elektrogeräten
Messungen für Komponenten aus Funk, Medizin, Energieübertragung
Die Messungen richten sich an Hersteller, Betreiber, Anwender von elektromagnetisch aktiven Anlagen – etwa von Hochspannungsanlagen und Niederspannungsanlagen. Zudem ist die Erfüllung von EMF-Kriterien für Trafostationen, industrielle Induktionsöfen bzw. -anlagen, MRT-Diagnostik in Krankenhäusern, Funk-, Radaranlagen oder Mobilfunkanbieter wichtig.
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